Privatgutachten
Selbst wenn Privatgutachten immer sehr schnell und gerne als
"Parteigutachten" dargestellt werden, mag das für Gutachten
unvereidigter Gutachter vielleicht zutreffen.
Das Gutachten eines öffentlich bestellt und vereidigten
Sachverständigen genießt nach wie vor eine erhöhte
Glaubwürdigkeit.
Nur die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter Sachverständiger.
Für den Einzelnen bedeutet das, daß er eine
besondere Sachkunde,
Unabhängigkeit,
Objektivität
und Vertrauenswürdigkeit
nachgewiesen hat.
Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt .