Privatgutachten

Selbst wenn Privatgutachten immer sehr schnell und gerne als "Parteigutachten" dargestellt werden, mag das für Gutachten unvereidigter Gutachter vielleicht zutreffen.
Das Gutachten eines öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen genießt nach wie vor eine erhöhte Glaubwürdigkeit.
Nur die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter Sachverständiger. Für den Einzelnen bedeutet das, daß er eine                                       besondere Sachkunde,
                                            Unabhängigkeit,
                                            Objektivität
                                            und Vertrauenswürdigkeit

nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt .

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