Schiedsgutachten


Ein weiterer schneller Weg zu einer rechtlich durchsetzbaren Entscheidung ist das Schiedsgutachten
Hier wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigen von zwei Parteien beauftragt Streitpunkte fachlich zu begutachten.
Bei dieser Art der Gutachtenerstellung lege ich persönlich, neben meinner fachlichen Beurteilung, besonders großen Wert auf die Hinzuziehungvon erfahrenen Rechtsanwälten.
Diese Kombination hat sich im Hinblick auf eine außergerichtliche Klärung als außerordentlich sinnvoll erwiesen.
Ein Schiedsspruch durch einen ö.b.u.v. Sachverständigen schließt zwar einen weiteren Weg vor ein Gericht nicht aus, das Ergebnis des Gutachten findet allerdings im Verfahren Berücksichtigung.

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